AGB

AGB
1. Geltung a) Alle Lieferungen und Leistungen der Firma MSJ-Promotion erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s). Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle (auch zukünftige) Lieferungen. b) Abweichende oder zusätzliche AGB’s unserer Kunden erkennen wir nur an, wenn sie besonders vereinbart und durch MSJ-Promotion schriftlich bestätigt wurden. c) Sämtliche Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. 2. Angebote a) Alle unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Angebote bzw. Aufträge gelten erst nach einer rechtswirksamen schriftlichen Unterschrift als Bestätigt. 3. Muster, Formen, Zeichnungen, Logos und sonstige zur Herstellung notwendige bedruckte Artikel und Werkzeuge a) Die Herstellungswerkzeuge, Muster, Logos etc. die der Firma MSJ-Promotion vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, dürfen für den jeweiligen Auftrag frei verwendet werden. Das Nutzungsrecht verfällt nach Fertigstellung bzw. Auslieferung der Ware. 4. Gefertigte Artikel a) Wir behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiter zu verwenden. 5. Preise & Zahlungsbedingungen a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versandkosten, Kosten für Repro, Zeichnungen, Klischees, Druckwalzen, Siebe und sonstiger zur Herstellung von Food- und Nonfood-Produkten erforderlichen Werkzeuge; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Mengenabweichungen von +/- 10% sind aus technischen Gründen vorbehalten und deren Berechnung zu akzeptieren. b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Diese wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. c) Bestellte Ware wird per Nachnahme, Vorkasse, Lastschrift oder auf Rechnung geliefert. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird erstellt, wenn die Ware unser Haus verlässt. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern. 6. Lieferung, Lieferzeit und Liefervorbehalt a) Für den Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung und der Tag der Musterfreigabe und / oder Korrekturabzug maßgebend. Termingerechte Lieferungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer seinerseits vollständig und rechtzeitig beliefert wird. b) Die Lieferfrist beginnt insbesondere erst, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung völlig klargestellt und sich beide Parteien über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind. Die Einhaltung der Frist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. c) Abweichungen durch Artikelüberarbeitungen sind vorbehalten. Von der Bestellung abweichende Minder- oder Mehrmengen von +/- 10% sowie Teillieferungen gelten als zulässig. d) Die Lieferung erfolgt wie bei der Auftragserteilung vereinbart. Sofern uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird durch die unser Guthaben gefährdet erscheint sind wir berechtigt Vorauszahlungen des Kaufpreises jeweils vor Versand der Ware oder eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der uns bis dahin entstandenen Kosten jeder Art, jedoch mindestens 50% der Auftragssumme zu verlangen. Sollte höhere Gewalt, wirtschaftliche oder politische Verhältnisse die die Lieferung unmöglich machen oder um mehr als 10% versteuern, so behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten. Lieferung einzuschränken oder wegen Gewährung eines Aufpreises zu verhandeln. 7. Mängelhaftung a) Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich erfolgen. Fernmündliche Erklärungen sind für uns erst rechtsverbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt sind. b) Die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers vorliegt. Sollte ein bestimmter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Der Verkäufer wird dem Käufer über die fehlende Lieferbarkeit unverzüglich unterrichten. Produktänderungen in Design, Farbe bzw. im technischen Bereich, die ausdrücklich der Qualitätsverbesserung des Produktes dienen, behalten wir uns ohne Vorankündigung vor. c) Soweit ein berechtigter Mangel in der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt eine Minderung zu verlangen. e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden – maximal 10% des Auftragswertes – begrenzt. 8. Eigentumsvorbehalt a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt wurde. Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen unter der Maßgabe, dass dieser mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. b) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall. c) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrags (einschließlich Mwst.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 9. Korrekturabzüge und Druck a) Hat der Käufer dem übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich (spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen) widersprochen, gilt dieser als Genehmigt. Der Auftrag wird von uns nach dem Korrekturabzug ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen. Ersatzweise behalten wir uns die Lieferung der neutralen Ware ohne Werbeanbringung zum vereinbarten Preis vor. b) Wir arbeiten mit diversen Druckverfahren je nach Artikel. Passdifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsmäßige Leistung anerkannt. c) Geringfügige Farbdifferenzen sind technisch bedingt und zulässig. d) Bei Lasergravuren, Gravuren, Ätzungen oder anderen Oberflächenveränderungen ist die Farbgebung der so entstandenen veränderten Oberfläche abhängig vom Untergrund und der Beschaffenheit des Grundmaterials. e) Bei Verzicht auf die kostenpflichtige Lieferung eines Ausfallmusters kann über die später entstehende Farbgebung keine verbindliche Aussage getätigt werden. Daher ist sowohl Farbgebung, Farbdifferenz und Oberfläche technisch bedingt und zulässig. 10. Verjährung a) Alle Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjährt nach 12 Monaten. 11. Urheber- und Schutzrechte a) Die Urheberrechte an der Gestaltung und an dem Inhalt der Webseite mit allen ihren Seiten, verbleiben stets bei uns. Insbesondere alle Fotografien, Texte, Beschreibungen sowie alle Inhalte. Das Kopieren und Herunterladen der Webseite oder Teilen von Bildern, Texten etc. ist nicht gestattet. Die Vervielfältigung oder sonstige Nutzung für gewerbliche Zwecke, insbesondere die Weitergabe gegen Entgeld, ist nicht gestattet. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis gestatten wir keine Verweise durch Links, Deeplinks oder Hyperlinks auf unsere Webseite. Soweit wir durch Links oder Hyperlinks auf andere Webseiten oder Webpages verweisen, übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für den Inhalt der Seite. b) Hat MSJ-Promotion nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist MSJ-Promotion -ohne Prüfung der Rechtslage- berechtigt, die Arbeiten einzustellen. MSJ-Promotion überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt diese einen Monat nach Abgabe des Angebots zu vernichten. MSJ-Promotion stehen Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu. 12. Sonstige Bestimmungen a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamtkeit der übrigen Bestimmungen nicht. b) Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, bedürfen -vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung- zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich. c) Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen. 13. Gerichtsstand a) Sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt sind. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftsitz auch Erfüllungsort. Bergisch Gladbach, den 12.07.2019
Share by: